Graphische Darstellung zu meiner VfGH-Beschwerde B 4669/96 vom 14. November 1996 betreffend Erziehungsgeld
Die graphische Darstellung wird hier so wiedergegeben, wie sie auch der Verfassungsgerichtshof im Jahr 1997 in einer ergänzenden Eingabe zur obgenannten Beschwerde erhalten hat.
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