Antwort von Hilfskanzler H. von Holstein vom 19. Mai 2006
Ihr Schreiben vom 10. Mai 2006
Sehr geehrter Herr Brande,
der Kanzler des Gerichtshofes bestätigt den Eingang Ihres o. g. Schreibens.
Der Kanzler beehrt sich, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass eine Beschwerde über einen Richter der nationalen Gerichtsbarkeit in den Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Staates fällt.
Anbei senden wir Ihnen Ihr o. g. Schreiben sowie sämtliche – identische – an die einzelnen Damen und Herren Mitglieder des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften adressierten Schreiben zu unserer Entlastung zurück.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Holstein
H. von Holstein
Hilfskanzler
Anlagen