Antwort von NR-Präs Dr. Heinz Fischer vom 13. Juli 1994
Zl. 42010.0040/10-94
Sehr geehrter Herr Doktor !
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28. März 1994 betreffend die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes B 264/1991, B 728/1991, B 1393/1991 und B 1819/1992 darf ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen vorgebrachten Problemstellungen vom Rechts- und Legislativdienst der Parlamentsdirektion eingehend habe prüfen lassen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die von Ihnen aufgezeigten Judikaturdivergenzen ein grundsätzliches Problem der Qualitätsprüfung betreffend die Rechtsprechung eines Grenzorganes (des Verfassungsgerichtshofes) aufwerfen.
Es stellt sich daher aus der Sicht des Gesetzgebers die Frage, ob und in welcher Weise eine solche Qualitätsprüfung durch gesetzgeberische Maßnahmen geschaffen werden könnte, die allenfalls eine solche Kontrolle ermöglichen oder bei Abgehen von der Rechtsprechung eine Begründungspflicht vorsehen (deren Verletzung ohne weitere Kontrollmöglichkeiten aber jedenfalls auch sanktionslos wäre). Dieser Themenkreis bedürfte allerdings einer eingehenden juristischen und politischen Diskussion. Sollten Sie in diesem Zusammenhang bereits konkrete Vorschläge betreffend eine mögliche gesetzliche Regelung angestellt haben, werde ich mich gerne mit diesen auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Fischer