Antwort von Hilfskanzler H. von Holstein vom 7. Juni 2006
Ihr Schreiben vom 23. Mai 2006
Sehr geehrter Herr Brande,
auf Anordnung des Präsidenten teilen wir Ihnen mit, dass die Kanzlei des Gerichtshofes nicht verpflichtet ist, Schreiben wie das Ihrige vom 10.05.2006 innerhalb des Gerichtshofes weiterzuleiten.
Angesichts des Charakters des betreffenden Schreibens, insbesondere im Hinblick auf die dort vorgenommene Qualifizierung eines Richters des Gerichtshofes, sieht sich der Präsident außerstande, Ihrem Wunsch nach Weiterleitung zu entsprechen.
Anliegend erhalten Sie Ihre Zusendung zurück.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Holstein
H. von Holstein
Hilfskanzler
Anlagen